Tauglichkeit bei den ÖBB

Warum gibt es medizinische Eignungssuntersuchungen?

Bei vielen Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb stehen Sicherheit und Aufmerksamkeit im Mittelpunkt. Um sicherzustellen, dass Mitarbeiter:innen ihre Aufgaben sicher und zuverlässig ausüben können, führen wir – abhängig vom jeweiligen Berufsbild – eine medizinische und psychologische Eignungsprüfung durch.
Diese Untersuchungen dienen dazu festzustellen, ob die Bewerber:innen die körperlichen, sensorischen und psychologischen Anforderungen für das jeweilige Berufsbild erfüllen. Die Anforderungen orientieren sich ausschließlich an den konkreten Tätigkeiten und den geltenden Sicherheitsvorgaben.

Medizinische Diagnosen oder Behinderungen führen nicht automatisch zu einer Nichteignung. Die Beurteilung erfolgt stets individuell und bezogen auf die konkreten Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.
 

Was genau wird untersucht?

Die Tauglichkeitsprüfung besteht aus fünf Bereichen und ergibt für jede:n Bewerber:in einen Ergebniscode, der mit den Anforderungen der jeweiligen Stelle übereinstimmen muss. Die abschließende Entscheidung über die Eignung treffen immer die Ärzt:innen, die auch zusätzliche Untersuchungen anordnen, wenn dies für eine sichere Beurteilung notwendig ist.

1. Grundeignung (körperliche Basisgesundheit)
Dabei werden u. a. Herz Kreislauf, Stoffwechsel, Nervensystem, Schlaf sowie psychische Belastbarkeit im Zusammenhang mit den konkreten Tätigkeitsanforderungen erfasst. (Beispiele: Blutdruck, Herzfunktion, allgemeiner Gesundheitszustand) 

2. Sinnesorgane (Sehen & Hören)
Getestet wird u. a. Fern  und Nahsehen, Gesichtsfeld, Hörvermögen und Sprachverständnis. 

3. Farbsehen
Für Tätigkeiten, bei denen farbige Signale erkannt werden müssen (z. B. Lokführer:innen), wird ein standardisierter Farbsehtest durchgeführt.

4. Körperliche Leistungsfähigkeit
Je nach Tätigkeit werden körperliche Mindestanforderungen benötigt, z. B.:

  • Beweglichkeit
  • Trittsicherheit
  • Gleichgewicht
  • Heben/Tragen
  • ggf. Mindestkörpergröße oder maximaler BMI 

5. Psychologische Eignung
Hier geht es um Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsvermögen und sichere Entscheidungsfähigkeit.

Die konkreten Anforderungen richten sich immer nach dem jeweiligen Berufsbild und dessen Sicherheitsverantwortung, sowie der gesamtheitlichen Betrachtung.
 

Was sind Grenzwerte?

Jedes Berufsbild, das eine Eignungsuntersuchung benötigt, hat festgelegte medizinische Anforderungen in den oben genannten Bereichen. Die Anforderungen orientieren sich ausschließlich an sicherheitsrelevanten Tätigkeitsanforderungen und werden im Rahmen einer individuellen arbeitsmedizinischen Gesamtbeurteilung bewertet.

Für Tätigkeiten als Verschieber:in:

  • Mindestgröße 165 cm
  • BMI <35 
  • Heben von 25kg, Bücken, Steigen, Heben

Für andere Tätigkeiten mit hoher Anforderung (z.B. Lokführer:in, Zugbegleiter:in, Verschublokführer:in):

  • Mindestgröße 155 cm
  • BMI <40
  • Heben von 25kg, Bücken, Steigen, Heben

Für Tätigkeiten mit Signalerkennung ist eine normale Farberkennung Voraussetzung.

Für Berufe, bei denen Warn- oder Funksignale gehört werden müssen, sind definierte Mindesthörwerte erforderlich.

Ob eine Eignung vorliegt, kann nur im Rahmen der individuellen Untersuchung beurteilt werden. Medizinische Diagnosen oder Erkrankungen führen nicht automatisch zu einer Untauglichkeit – entscheidend ist immer die Gesamtsituation.

Grobüberblick: Berufsbilder & Anforderungen

Diese Übersicht soll die Anforderungen der einzelnen Berufsbilder verständlich machen und einen ersten Eindruck geben. Die endgültige Beurteilung der Eignung erfolgt immer individuell im Rahmen der medizinischen Untersuchung; zudem sind hier nur ausgewählte Berufsbilder dargestellt.

Lokführer:in

Hören:
Für die Tätigkeit als Lokführer:in ist ein sehr gutes Hörvermögen erforderlich. Warnsignale, Funkmeldungen und akustische Hinweise müssen jederzeit eindeutig erkannt werden. Die Anforderungen der höchsten Stufe bei der medizinischen Untersuchung müssen erfüllt werden. Die Anforderungen an das Hörvermögen müssen ohne Hörhilfe erfüllt werden.
Sehvermögen:
Lokführer:innen benötigen ein ausgezeichnetes Fern- und Nahsehen sowie ein intaktes Gesichtsfeld. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen müssen Signale klar erkannt werden können. Es gelten die höchsten Anforderungen an das Sehvermögen.
Farberkennung:
Eine normale Farberkennung ist erforderlich, da farbige Signale sicher unterschieden werden müssen.
 

Fahrdienstleiter:in

Hören:
Ein gutes Hörvermögen ist wichtig, da Meldungen, Kommunikationsabläufe und akustische Signale zuverlässig verstanden werden müssen. 
Sehvermögen:
Fahrdienstleiter:innen müssen Signale, Anzeigen und Bildschirminformationen klar erkennen können. Es gelten gute Seh-Anforderungen.
Farberkennung:
Eine normale Farberkennung ist notwendig.

Zugbegleiter:in

Hören:
Für die Kommunikation mit Fahrgästen, die Wahrnehmung von Durchsagen und Warnsignalen wird ein gutes Hörvermögen benötigt. Hörhilfen sind möglich, solange die Anforderungen erfüllt werden.
Sehvermögen:
Gutes Sehen ist notwendig, um Anzeigen, Sicherheitsmerkmale und das Umfeld im Zug und am Bahnsteig richtig beurteilen zu können.
Farberkennung:
Eine normale Farberkennung ist notwendig.
 

Verschieber:in

Hören:
Im Verschub müssen Zurufe, Funkmeldungen und Warnsignale sicher erkannt werden. Hörhilfen sind möglich, solange die Anforderungen erfüllt werden.
Sehvermögen:
Gutes Sehvermögen ist wichtig, um Signale, Handzeichen und Fahrzeugbewegungen klar wahrzunehmen. 
Farberkennung:
Da farbige Signale und Signalbilder im Verschub eine Rolle spielen können, ist normale Farberkennung erforderlich.

 

Verschublokführer:in

Hören:
Im Verschub müssen Zurufe, Funkmeldungen und Warnsignale sicher erkannt werden. Hörhilfen sind möglich, solange die Anforderungen erfüllt werden
Sehvermögen:
Sehr gutes Sehvermögen ist wichtig, um Signale, Handzeichen und Fahrzeugbewegungen klar wahrzunehmen. 
Farberkennung:
Da farbige Signale und Signalbilder im Verschub eine Rolle spielen können, ist normale Farberkennung erforderlich.

Fahrzeugvorbereiter:in

Hören:
Warn‑, Signal‑ & Funkmeldungen müssen jederzeit eindeutig wahrnehmbar sein (in der Regel ohne Hörhilfe)
Sehvermögen:
Hohe Anforderungen an Fern‑ & Nahsehen, Gesichtsfeld, Kontrastsehen.
Farberkennung:
Eine normal ausgeprägte Farberkennung notwendig

Zugvorbereiter:in

Hören:
Ein gutes Hörvermögen ist erforderlich, um Fahrzeugbewegungen, Warnsignale und Zurufe eindeutig wahrzunehmen. Die Anforderungen an das Hörvermögen können mit Hörhilfe erfüllt werden.
Sehvermögen:
Für das Erkennen technischer Merkmale und das Arbeiten im Gleisbereich wird gutes Fern- und Nahsehen benötigt.
Farberkennung:
Keine Anforderungen an die Farberkennung

Wagenmeister:in

Hören:
Ein gutes Hörvermögen ist erforderlich, um Fahrzeugbewegungen, Warnsignale und Zurufe eindeutig wahrzunehmen. Die Anforderungen an das Hörvermögen können mit Hörhilfe erfüllt werden.
Sehvermögen:
Für das Erkennen technischer Merkmale und das Arbeiten im Gleisbereich wird gutes Fern- und Nahsehen benötigt.
Farberkennung:
Keine Anforderungen an die Farberkennung

Planung / Disposition / administrative Tätigkeiten

Hören:
Es bestehen keine besonderen Anforderungen an das Hörvermögen.
Sehvermögen:
Die Anforderungen sind gering und entsprechen typischen Büroarbeitsplätzen (je nach Tätigkeit).
Farberkennung:
Keine Anforderungen an die Farberkennung.